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Freiberufler

Freiberufler und Selbstständige stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die Absicherung von Risiken und die Vorsorge im Alter geht. Schwankende Zahlungseingänge, wechselnde Kundenstämme und hohe Haftungsrisiken erschweren die verlässliche Planung des Geschäftsbetriebes. Wir unterstützen Sie durch individuelle oder maßgeschneiderte Angebote sowie flexibel anpassbare Angebote beim Versicherungsschutz und der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge.

Berufs-Haftpflicht

Für einige Berufe ist der Abschluss einer gesonderten Berufs- oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt vor allem für alle Berufsgruppen, die in der Beratung, Begutachtung, Verwaltung, Planung, Beurkundung, Vollstreckung oder Prüfung tätig sind.

Die Berufshaftpflicht ist mit deutlich höheren Deckungssummen ausgestattet als eine normale Haftpflicht. Sie übernimmt die Haftung für echte Vermögensschäden, wenn der versicherte Schaden nicht aus einem vorherigen Personenschaden, etwa durch einen Unfall, entsteht. Gerade in diesen Berufen können die Schadenssummen erheblich sein, die durch fehlerhafte Tätigkeit oder durch Versäumnisse entstehen.

Kanzlei- oder Praxisinhalt

Jedes Büro und jede Praxis investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büro- und Praxiseinrichtung.

Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch betriebswichtige Dinge wie Akten, Pläne oder Urkunden zerstören und den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.

Cyber

Datenverluste oder Hackerangriffe können für ein Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:

  • Datenverlust
  • Datenschutzrechtsverletzungen
  • Hackerangriffe
  • Erpressungen durch Hacker
  • Betriebsunterbrechungen
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“

Betriebshaftpflichtversicherungen decken zum Teil die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:
Haftpflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:

  • Rufschädigung
  • Datenrechtsverletzung
  • Schadensersatzansprüche Dritter
  • Verteidigungskosten in Strafverfahren

Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:

  • Computermissbrauch
  • durch einen Hacker-Angriff
  • eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
  • Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen