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Kostenversicherung

Neben dem Schutz der materiellen Vermögenswerte ist die Absicherung von Kostenrisiken wesentlicher Bestandteil der Betrieblichen Absicherung.

Betriebshaftpflicht

Weil es auch im besten Betrieb zu Fehlern kommt: Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Vor mangelhaften oder falschen Lieferungen ist kein Betrieb gefeit.

Damit solche Fehler nicht die Unternehmensexistenz bedrohen, gehört eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht zum absoluten Muss.

Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der betrieblichen Haftung.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Betriebsunterbrechung

Alle Räder stehen still - aber die Kosten laufen weiter: Die Betriebsunterbrechungsversicherung hilft.

Ein Feuer, ein Sturm oder Vandalismus können verheerende Folgen haben: Von einem Moment zum nächsten steht in Ihrem Betrieb alles still. Alles? Nicht ganz, denn die Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter müssen weiter bezahlt werden.

Für diesen Fall sollten Sie mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung vorsorgen.

Sie zahlt nicht nur den Fixkostenblock, sondern leistet auch bei entgangenem Gewinn im vereinbarten Haftungszeitraum z.B. durch Kundenabwanderungen und entstandenen Wettbewerbsnachteilen.

Gewerbe-Rechtsschutz

Schutz vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreits

Ein Wort gibt das andere und schon sieht man sich vor Gericht wieder.

Seien es Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer, Verstöße gegen das Datenschutzgesetz oder ein eingeleitetes Strafverfahren wegen eines Umweltschadens: In all diesen Fällen steht eine Gewerbe-Rechtsschutz-Versicherung für die finanziellen Folgen ein.

Der Versicherer zahlt je nach Fall die Anwalts- und Gerichtskosten oder auch die Kosten des Prozessgegners.

Vor der ersten Kontaktaufnahme mit dem Anwalt sollte man aber immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer suchen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Forderungsausfall

Wenn Ihr Kunde nicht mehr zahlen kann:
Die Warenkreditversicherung, auch Forderungsausfallversicherung genannt.

Kurz zuvor war der Geschäftspartner noch solvent und solide, plötzlich kann er nicht mehr zahlen.

Eine Warenkreditversicherung deckt in diesem Fall Ihr wirtschaftliches Risiko infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen durch Insolvenz des Geschäftspartners ab. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine Bonitätsprüfung stattgefunden hat.

Bürgschaftsversicherung

Sichern Sie Ihren Liquiditätsrahmen ab

Eine Bürgschafts- und Kautionsversicherung bietet eine interessante Alternative zu einer Bürgschaftskreditlinie, auch Avalkreditlinie genannt, Ihrer Hausbank.

Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.

Die Versicherung ist für alle Betriebe geeignet, die Bürgschaften wie z.B. Gewährleistungs- Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaften stellen müssen.

Tipp: Viele Unternehmen arbeiten mit Vorauszahlungsbürgschaften, um ihre Liquidität zu verbessern.

Wichtig zu wissen: Geschäftsführende Gesellschafter haften bei Bürgschaftsversicherungen nicht persönlich, wie es häufig bei den Avalkreditlinien der Banken üblich ist.

D&O (Geschäftsführerhaftpflicht)

Wer arbeitet, macht Fehler: Die Directors & Officers Versicherung (D & O) sichert dagegen ab

Fehlentscheidungen in der Chefetage haben meist weitreichende finanzielle Konsequenzen.

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie schuldhaft ihre Pflichten verletzt haben.

Damit Sie für berufliche Entscheidungen nicht den privaten finanziellen Ruin befürchten müssen, gibt es die D&0-Versicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer steht.

Üblicherweise trägt die Kosten der Versicherung die Gesellschaft. Versichert ist der Geschäftsführer - auch wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gesellschaft geht.