Datenverluste oder Hackerangriffe können für ein Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:
- Datenverlust
- Datenschutzrechtsverletzungen
- Hackerangriffe
- Erpressungen durch Hacker
- Betriebsunterbrechungen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“
Betriebshaftpflichtversicherungen decken zum Teil die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:
Haftpflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:
- Rufschädigung
- Datenrechtsverletzung
- Schadensersatzansprüche Dritter
- Verteidigungskosten in Strafverfahren
Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:
- Computermissbrauch
- durch einen Hacker-Angriff
- eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
- Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen